Gesichtspunkte, die für Aufklärung über die erfolgte Spende sprechen.
Einige Biotechniker bestehen darauf, dass die Eltern eines durch Keimzellspende gezeugten Kindes verpflichtet werden, ihr Kind darüber aufzuklären, sobald es ein bestimmtes Alter erreicht hat (McGee et al., 2001). Diese Fachleute schlagen vor, im Rahmen der Reproduktionsmedizin eine einheitlich geregelte Aufklärungspflicht in nächster Zukunft einzuführen. Als Begründung führen sie vor allen Dingen das Wohlergehen und die Interessen des Kindes an. Jedoch reichen die vorhandenen Ergebnisse bisher nicht aus, um eindeutig feststellen zu können, wie die oben erwähnten Interessen tatsächlich gelagert sind (Fernandez, 1996; Blyth and Cameron, 1998).
In seiner Broschüre mit dem Titel „Aufklärung der Kinder über ihre Zeugung mittels Keimzellspende“ legt der Ethikausschuss der Amerikanischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ASRM) viele Gründe dar, die eine solche Aufklärung angeraten erscheinen lassen. Eines der Hauptargumente, das ins Feld geführt wird, um die Auskunft über eine Keimzellspende zu befürworten, liegt in den Parallelitäten, die es zu einer Adoption gibt.
Zur Untermauerung dieser Ansicht berufen sich die Autoren auf die Ergebnisse einer in Großbritannien durchgeführten Studie, die den Nachweis erbracht hat, dass es Kindern bei ihrer Suche nach Informationen über die Personen, die ihnen im Aussehen und Habitus ähneln, eher um die Befriedigung ihrer eigenen Neugier geht als um den Aufbau einer langfristigen Beziehung (Howe et al., 2000).
Die bei Adoptionen bestehende Tendenz zur Offenlegung hat in den Vereinigten Staaten von Amerika einen Einfluss auf die Gesetzgebung gehabt. In einigen amerikanischen Bundesstaaten sind adoptierte Kinder nach dem Gesetz auch dann berechtigt, Auskünfte über ihre biologischen Eltern zu erhalten, wenn eine Einwilligung der biologischen Eltern nicht vorliegt (Samuels, 2001). In anderen Staaten haben die biologischen Eltern die rechtliche Möglichkeit, die Offenlegung ihrer persönlichen Daten zu unterbinden (Oregon Revised Statutes/ novellierte Gesetzessammlung des Staates Oregon §432,240, 2001; Tennessee Code Annotated/ annotiertes Gesetzbuch von Tennessee §36-1-127, 2001).
Die Befürworter der Aufklärung über die Keimzellspende behaupten, dass jeder Mensch ein fundamentales, ja fast rechtmäßiges Interesse an seiner biologischen Herkunft habe (Hahn und Craft-Rosenberg, 2002; McGee et al., 2001).
Untersuchungen an adoptierten Kindern haben auch ergeben, dass das Bedürfnis über die eigene biologische Abstammung Bescheid zu wissen, in der Persönlichkeitsentwicklung von zentraler Bedeutung ist und dass eine Geheimhaltung zu Verwirrung und ungenügend ausgeprägter Selbsteinschätzung führen kann (Brodzinsky et al., 1998).
Die Befürworter führen weiterhin an, dass die Aufklärung über die Keimzellspende ein wesentlicher Bestandteil einer offenen und fairen Interaktion mit Kindern sei. „Durch die Auskunft über die Spende kann u.a. Geheimniskrämerei in der Familie vermieden werden, die zu Spannungen in den Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, die über die Spende Bescheid wissen und denen, die dies nicht wissen, führen kann“ (Snowden, 1990; Hahn und Craft-Rosenberg, 2002).
In verschiedenen Studien wurde nachgewiesen, dass eine Aufklärung über die erfolgte Spende den Kindern nicht schadet (Arbeitsgruppe Leben und Recht des Bundesstaates New York, 1998), und dass sie einen positiven Einfluss auf die Eltern-Kind-Beziehung haben kann (Snowden, 1990; Golombok et al., 2002).
Für 60% der Paare in Belgien, die ihren Kindern die Wahrheit sagen wollten, gab es keine erkennbaren Gründe, warum sie dies nicht tun sollten. Diese zukünftigen Eltern wollten nicht, dass gleichzeitig mit der Geburt des Kindes auch Geheimnisse in der Familie in die Welt gesetzt würden. Sie gingen davon aus, dass eine Zeugung mit gespendeten Keimzellen, dem Kind eher beweisen würde, dass es sich wirklich um ein Wunschkind handelt. In anderen Fällen haben die Eltern dem Kind aus folgenden Gründen die Wahrheit gesagt: Zu viele andere Menschen wussten bereits über die Behandlung Bescheid; die Eltern wollten das Kind glauben machen, dass durch die Spende das Risiko einer Erbkrankheit vermieden worden sei; die Eltern waren der Ansicht, das Kind habe ein Recht etwas über seine biologische Herkunft zu erfahren (Baetens et al, 2000).
In mancherlei Hinsicht scheint es keine Unklarheiten darüber zu geben, ob ein Kind, sobald die Zeit dafür reif ist, informiert werden soll oder nicht. So ergab eine Umfrage in Schweden, dass z.B. 11% der Eltern ihre Kinder über die Keimzellspende aufgeklärt hatten (Gottlieb et al., 2000).
Die vorhandene Literatur über die Vor- und Nachteile, ein Kind über die Tatsache aufzuklären oder auch nicht aufzuklären, dass eine Eizellspende für seine Zeugung genutzt wurde, ist vornehmlich von rein theoretischem Nutzen. Über die langfristigen Folgen ist nichts bekannt. Einige Autoren stellten fest, dass weder Offenheit gegenüber dem Kind noch das Verschweigen der Spende negativen Einflüsse welcher Art auch immer auf die Entwicklung des Kindes hatten (Brewaeys, 1997; Giavazzi et al., 1996; Golombok et al., 1996).
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