Gesichtspunkte, die gegen Aufklärung über die erfolgte Spende sprechen.
Während die Aufklärungsbefürworter in ihrer Argumentation auf das Adoptionsmodel zurückgreifen, ist dieser Vergleich nach Auffassung der Kritiker aus mehreren Gründen falsch (Patrizio et al., 2001). Zum einen, weil bei der Keimzellspende ein Elternteil das biologische und das zweite das soziale Elternteil ist. Bei der Adoption hingegen sind beide Eltern soziale Eltern. Zum anderen wird bei der Adoption ein bereits geborenes Individuum als Mitglied in eine Familie aufgenommen. Ein Kind, das von einer Familie abgelehnt und von einer anderen adoptiert wurde, benötigt möglicherweise wahre Angaben, um sich über seinen eigenen Status klar zu werden. Bei Keimzellspenden wird jedoch lediglich eine von zwei Keimzellen „adoptiert“.
Würde man eine Mutter zwingen, einem Kind zu erklären, dass sie rein technisch betrachtet nicht seine wirkliche Mutter ist, weil eine Eizellspende genutzt wurde und sie dem entsprechend nicht genetisch mit ihm verwandt ist, würde dies nicht nur eine schwere Belastung für das Kind darstellen, es wäre auch fast unmöglich dies zu verstehen (Patrizio et al., 2001).
Einem Kind zu erzählen, dass es mithilfe einer Eizellspende gezeugt wurde, verursacht beim Kind soziale und psychologische Unsicherheit. Diese Unsicherheit ist besonders schädlich, wenn das Kind weitere Einzelheiten über die Spenderin erfahren möchte, dies aber nicht kann (Hahn und Craft-Rosenberg, 2002; Daniels et al., 1995).
Geben die Eltern keine Auskunft über die erfolgte Spende, versetzt sie dies in die Lage, ihre Fruchtbarkeitsstörung geheim zu halten. Ein solches Vorgehen mag ihnen aus einer Vielzahl von Gründen wichtig sein: Sie befürchten möglicherweise, dass das genetisch nicht mit dem Kind verwandte Elternteil vom Kind abgelehnt wird oder dass andere Familienmitglieder sie gering schätzen, insbesondere in Kulturkreisen, in denen Keimzellspenden inakzeptabel sind (Hahn and Craft-Rosenberg, 2002; Daniels et al., 1995).
Zwei Drittel der Paare, die ihrem Kind Informationen vorenthielten, hatten diese Entscheidung z.B. getroffen, weil sie befürchteten, andernfalls die normale Entwicklung des Kindes zu beeinträchtigen. Nahezu die Hälfte waren besorgt, dass die Mutter-Kind-Beziehung beeinflusst werden könnte. Andere Gründe, dem Kind nichts zu sagen, waren das Bedürfnis die Spenderin zu schützen, religiöse und kulturbedingte Motive oder der Wunsch die Behandlung zu vergessen (Baetens et al, 2000).
Einige Autoren werfen die Frage auf, ob wir wirklich berechtigt sind, unfruchtbaren Ehepaaren eine Informationspflicht über Themen aufzuerlegen, die bei fruchtbaren Paaren gar nicht berührt werden. Es gibt Studien, die zu Recht darauf hinweisen, dass beide Paare, gleichgültig ob sie fruchtbar sind oder nicht, gleichberechtigt sind. Die Autoren äußern erhebliche Zweifel daran, ob es sinnvoll ist, sich in das Privatleben einzumischen und die persönliche Entscheidung einer einzelnen Familie zu bestimmen, die möglicherweise schädlich für das Kind ist (Patrizio et al., 2001).
Vorläufige Studien haben ergeben, dass sich Kinder, die nicht über die Keimzellspende informiert wurden, gut entwickeln und an keinen seelischen Störungen leiden (Amuzu et al, 1990; Golombok, 1999; Golombok et al, 1999; Applegarth et al, 1995).
Jegliche Forderung nach einer Offenlegungspflicht als unvermeidliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Behandlung widerspricht dem im Gesundheitswesen allgemein anerkannten Grundsatz der Einverständniserklärung.
Die vorhandene Literatur über die Vor- und Nachteile, ein Kind über die Tatsache aufzuklären oder auch nicht aufzuklären, dass eine Eizellspende für seine Zeugung genutzt wurde, ist vornehmlich von rein theoretischem Nutzen. Über die langfristigen Folgen ist nichts bekannt. Einige Autoren stellten fest, dass weder Offenheit gegenüber dem Kind noch das Verschweigen der Spende negative Einflüsse welcher Art auch immer auf die Entwicklung des Kindes hatten (Brewaeys, 1997; Giavazzi et al., 1996; Golombok et al., 1996).
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