Was sollte das Kind erfahren?
Der Ethikausschuss der Amerikanischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ASRM) befürwortet und setzt sich auf jede nur mögliche Weise in der Öffentlichkeit dafür ein, dass Eltern offen mit ihren Kindern über die Tatsache sprechen, dass sie durch gespendete Keimzellen (Ei- oder Samenzellen) gezeugt wurden. Nach Auffassung des Ausschusses werden die Interessen des Kindes am besten gewahrt, wenn dem Kind gesagt wird, dass es mithilfe einer gespendeten Keimzelle gezeugt wurde. Nach Möglichkeit sollten dem Kind auch nicht-personenbezogene Eigenschaften der Spenderin oder des Spenders mitgeteilt werden. Sofern Einigkeit bei allen betroffenen Parteien besteht, wird darüber hinaus empfohlen, dem Kind Informationen über die Person der Spenderin oder des Spenders zu geben. Der Ethikausschuss ist sich allerdings durchaus bewusst, dass es sich hierbei um eine äußerst persönliche Entscheidung handelt, die nur von den Eltern ganz allein getroffen werden kann (Ethikausschuss der Amerikanischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin, 2004).
Die Arbeitsgruppe Ethik und Recht der Europäischen Gesellschaft für menschliche Reproduktionsmedizin und Embryologie (ESHRE) schlägt ein „zweigleisiges“ Verfahren vor (ESHRE Arbeitsgruppe Ethik und Recht, 2002). Nach diesem Vorschlag bestehen für die Spenderin, bzw. den Spender zwei unterschiedliche Möglichkeiten an dem Programm teilzunehmen, entweder als identifizierbare oder als vollständig anonyme Person. Ebenso sind die Empfänger berechtigt, sich auszusuchen, ob die Spenderin oder der Spender zu identifizieren sein soll oder absolut anonym bleibt. Bei der Wahl einer Spenderin oder eines Spenders sollten also die Wünsche sowohl der Spender als auch die der Empfängern Berücksichtigung finden.
Es ist keineswegs die Ausnahme, dass Eltern ihr Kind nicht darüber informieren, dass es mittels gespendeter Keimzelle gezeugt wurde. Die Ergebnisse einer Studie zeigen, dass weniger als 15% der Eltern ihren Nachwuchs darüber aufklärten, dass eine Keimzellspende genutzt wurde, während 40% der Eltern diese Information nicht einmal den engsten Verwandten anvertrauten. Darüber hinaus gaben 87% der an dieser Studie beteiligten Paare an, dass sie auch dann keinem etwas gesagt hätten, wenn sie die Behandlung hätten wiederholen müssen (Klock und Maier, 1991).
Eine Überblicksstudie über die von 1980-1995 durchgeführten Forschungsarbeiten (Brewaeys, 1996) ergab, dass zwischen 1 und 20 Prozent der Eltern vorhatten, ihre Kinder über die Teilnahme an einem Keimzellenspendeprogramm aufzuklären.
Als erstes Land erließ Schweden im Jahr 1984 ein Gesetz über das Recht der Kinder persönliche Informationen der Eizellspenderin einzuholen (Daniels und Lalos, 1995). Eine vor Kurzem veröffentlichte Studie über die Situation in Schweden weist nach, dass 89% der Eltern ihre Kinder nicht informiert haben (Gottlieb et al., 2000). Laut einer Umfrage in Belgien (Baetens et al, 2000) hatten 43,1% der Paare nicht die Absicht, ihre Kinder über deren Herkunft aufzuklären, während 43,8% dies tun wollten. 13,2% der Eltern waren sich in dieser Frage noch unsicher.
Reviewed by O.G. Chanysheva (O.Chanysheva@avapeter.ru)Bitte fragen Sie uns
